Aufgaben der IngKH

Der Hessische Landtag hat mit dem Gesetz vom 30. September 1986 über die Errichtung einer Ingenieurkammer und über die Berufsordnung der Beratenden Ingenieure in Hessen dem Berufsstand der Ingenieure eine ordnungsrechtliche Heimstatt geschaffen. Die Ingenieurkammer ist eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, die staatlicher Aufsicht unterliegt und als Selbstverwaltungsorgan der hessischen Ingenieure die Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt. Sie hat ihren Sitz in Wiesbaden.

Der Gesetzgeber hat der Ingenieurkammer folgende Aufgaben übertragen:

  • Wahrung und Förderung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und des Ansehens des Berufsstandes der Ingenieure
  • Führung der Liste der Beratenden Ingenieure
  • Förderung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ingenieure und entsprechender Einrichtungen
  • Mitwirkung bei der Anerkennung von Sachverständigen
  • Beratung der Behörden durch Vorschläge und Stellungnahmen oder in sonstiger Weise in Fragen, die Tätigkeitsbereiche der Ingenieure betreffen, und Stellungnahme zu geplanten Gesetzen und Verordnungen.
  • Hinwirkung auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben.
  • Erstattung von Gutachten auf Anforderung von Gerichten oder Behörden

Mitglieder

Die Mitgliedschaft der Ingenieurkammer setzt sich aus Pflichtmitgliedern und freiwilligen Mitgliedern zusammen. Jeder Ingenieur, der die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur führen will, muss entsprechend dem Ingenieurkammergesetz Pflichtmitglied der Kammer werden. Damit ist diese Berufsbezeichnung in Hessen geschützt. Die Voraussetzungen dafür werden auf Antrag von einem Eintragungsausschuss streng geprüft, damit die Öffentlichkeit vor unqualifizierter Beratung bewahrt wird. Ein Beratender Ingenieur muss freiberuflich und unabhängig tätig sein und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur nachweisen können. Für die Unabhängigkeit in sachlicher und finanzieller Hinsicht hat das Gesetz klare Regelungen formuliert.

Neben den Beratenden Ingenieuren kann jeder hessische Ingenieur auf Antrag freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer werden. Dazu gehören also auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie die angestellten Ingenieure in Industrie, Verbänden und Privatwirtschaft. Ebenso können selbstständige Ingenieure, die Drittinteressen in Form von Produktion, Lieferungen oder Leistungen vertreten, oder die zwar unabhängig ihren Beruf ausüben, aber noch keine 3 Praxisjahre nachweisen können, als freiwilliges Mitglied der Kammer beitreten.

Die Kammermitglieder sollen folgende Berufsgrundsätze beachten:

  • Der Ingenieur übt seinen Beruf gewissenhaft und unter Berücksichtigung gesicherter technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und wirtschaftlicher Belange aus.
  • Er darf seine Leistungen nur auf den Fachgebieten erbringen, die seiner und seiner Mitarbeiter Berufsausbildung oder Berufserfahrung entsprechen.
  • Er achtet darauf, dass das Leben und die Gesundheit Dritter, wie auch bedeutende Sachwerte nicht gefährdet werden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingehalten und die Umwelt erhalten, gestaltet und verbessert wird.
  • Er darf keine technischen Unterlagen Dritter, die nicht Mitglieder seines Büros sind, mit seiner Unterschrift versehen oder als eigene Leistung ausgeben.
  • Er ist verpflichtet, sich laufend um seine eigene berufliche Fortbildung und die seiner Mitarbeiter zu bemühen.
  • Er soll zur gütigen Regelung von Streitigkeiten beitragen, die sich im Rahmen der Berufsausbildung ergeben.

Der selbstständige Ingenieur hat Risiken durch eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzudecken. Eine qualifizierte Ingenieurleistung erfordert eine angemessene Vergütung. Deshalb sind die für Ingenieurleistungen geltenden Vergütungsverordnungen von Auftraggebern und Auftragnehmern einzuhalten. Honorarabrechnungen des selbstständigen Ingenieurs haben detailliert, unter genauer Bezeichnung der Leistung und unter Hinweis auf die für Honorarhöhe maßgebenden Bestimmungen zu erfolgen.

Organe

Oberstes Organ der Ingenieurkammer ist die Mitgliederversammlung. Sie hat einen Vorstand aus 3 Pflichtmitgliedern und 3 freiwilligen Mitgliedern gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Ingenieurkammer. Diese wird vom Präsidenten oder vom Vizepräsidenten vertreten. Die Arbeit des Vorstandes wird durch eine Geschäftsverteilung geregelt.

Weitere Organe der Kammer sind der Eintragungsausschuss und der Schlichtungsausschuss. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Tätigkeit

Die Ingenieurkammer Hessen bietet ihren Mitgliedern eine berufsständische Heimstatt, d.h. sie steht ihnen bei der Vertretung ihrer Interessen zur Verfügung, sei es gegenüber der Öffentlichkeit, dem Dienstherrn oder Arbeitgeber, dem Auftraggeber oder Dritten, und sie berät ihre Mitglieder bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auftreten.

Sie fördert die berufsständische Zusammenarbeit sowohl zwischen unterschiedlichen Ingenieurdisziplinen als auch zwischen unterschiedlichen Ingenieurpositionen. Sie repräsentiert ihre Mitglieder in der Öffentlichkeit und im politischen Bereich und informiert sie über berufsrelevante Vorschriften und Entscheidungen.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Kammer Einfluss auf die Formulierung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die das Tätigkeitsfeld der Ingenieure betreffen, sei es ihre Ausbildung, ihr Arbeitsgebiet oder ihre gesellschaftliche Position. Die Mitglieder können in der Kammer wirken und haben so die Möglichkeit zur fachlich kompetenten Einflussnahme auf politische und Verwaltungsorgane sowie kommunale Institutionen bei Entscheidungen über akute oder zukunftsweisende technische Anliegen, Umweltfragen, Arbeitssicherheitsprobleme u.a.m.

Zur Bewältigung dieser Arbeiten wurden Fachgruppen und Arbeitskreise gebildet, wobei sich erstere den fachlich orientierten Aufgaben, letztere interdisziplinären Fragen widmen; in kleinen Arbeitsgruppen werden Detailprobleme behandelt. Dabei geht es z.B. um die Erarbeitung von Stellungnahmen und Formulierungsvorschlägen zu Gesetz-, Verordnungs- und Richtlinienentwürfen, um die Verbesserung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und die Definition und Honorierung von noch nicht geordneten Ingenieurleistungen. Die Kammer wird hierdurch zu einer „Drehscheibe der Kommunikation“.

Veranstaltungen der Ingenieurkammer zur Fortbildung und Information ihrer Mitglieder aber auch Außenstehender ergänzen die Tätigkeitspalette. Wesentliche Arbeit im Tagesgeschäft ist die Beantwortung von Mitgliederfragen zu Problemen des Ingenieurwesens, des Berufsalltages, mit Dienstherren oder Auftraggebern. Dazu gehört natürlich auch, die Interessen der Mitglieder gegenüber Dienstherren, Auftraggebern oder der Öffentlichkeit zu vertreten. In solchen Fällen ermöglicht die Kammer ihren Mitgliedern, sich frei von beruflichen oder persönlichen Zwängen zu artikulieren. Umgekehrt nimmt sie sich in Ingenieurfragen auch der Anliegen Außenstehender an. Anfragen von Nichtingenieuren, seien es Auftraggeber oder andere Interessierte, werden durch Auskünfte, Aufklärung oder Beratung beantwortet.

Ziele

Ingenieure schaffen und sind verantwortlich für die fundamentalen Existenzgrundlagen: Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Umwelt. Sie erdenken und erarbeiten die Mittel für Lebensqualität. 

Ohne ihre schöpferischen Ideen auf der Basis der Grundlagenkenntnisse über die Naturgesetze, die Materialien, ihre Eigenschaften und Bearbeitbarkeit ist ein Lebensalltag in der heutigen hochwertigen, d.h. sicheren, geordneten, bequemen und mobilen Form nicht möglich. 

Lichtschalter und Wasserhahn, Ernährung und Arbeitswelt, Telefonieren und Reisen in heutiger Bequemlichkeit und Qualität basieren auf Ingenieurleistungen. 

Ziel der Kammer ist es, dieses Wirken der Ingenieure in der Öffentlichkeit bewusst zu machen und dem Ansehen des Ingenieurstandes in der Gesellschaft den seiner existenziellen Bedeutung entsprechenden Platz zu verschaffen.

Diesem Ziel nach außen beigestellt ist ein Ziel nach innen: Die Leistungen der Ingenieure dem hohen Anspruch der Allgemeinheit anzupassen, d.h. den Ingenieuren ihre Verantwortung bewusst zu machen, sie zu größtmöglicher Qualifikation durch laufende Fortbildung anzuhalten und ihnen die Erkenntnis ihrer Bedeutung und damit ihrer Verantwortung zu vermitteln; dies nicht nur für die tägliche Arbeit, sondern auch für die daraus sich ergebenden Folgen. Das gilt im Großen wie im Kleinen.

Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Aufklärung über die sogenannte Technik. Produkte der Technik sind Ergebnisse von Ingenieurleistungen, die fachlich versiert, aufmerksam und verantwortungsbewusst gehandhabt werden müssen. Das gilt sowohl für das Betreiben, die Nutzung als auch für die Wartung. Nur wenn der Mensch hierbei versagt, versagt auch die Technik; nicht sie ist böse, sondern der Mensch denkt und handelt unvollkommen. Er funktioniert nicht so perfekt wie das von den Produkten der Technik ganz selbstverständlich erwartet wird. Hier ist Aufklärung und Erkenntnis geboten.

Geschäftsstelle

Anlaufstelle und Vermittlungsknoten in allen Angelegenheiten der Ingenieurkammer ist die Geschäftsstelle.